Rechtskonforme Internetauftritte
Bei der Erstellung eines Internetauftrittes müssen je nach Intention und Zielgruppe bestimmte gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Wir möchten im folgenden auf einige entsprechende Gesetze hinweisen (Fernabsatzgesetz, Teledienstgesetz) und werden deren Umsetzung auf Ihrem Auftritt berücksichtigen.
Bitte beachten Sie jedoch: Wir sind keine Rechtsanwälte und können daher keine verbindlichen Auskünfte zu den Rechtsvorschriften geben. Auch existiert eine gewisse Rechtsunsicherheit im Bereich des Internets, so dass von verschiedenen Gerichten unterschiedliche Urteile zu gleichen Sachverhalten gefällt wurden; und es ändern sich die Gesetze teilweise sehr schnell.
Die wichtigsten Pflichten finden Sie im folgenden zusammengefasst:
Impressumspflicht
Nach § 6 Teledienstgesetz besteht für kommerzielle Seiten immer eine Impressumspflicht. Folgende Informationen muss ein Impressum enthalten:
- Unternehmensname und Niederlassungsanschrift, bei juristischen Personen wie der GmbH zusätzlich Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten
- Angaben zur Kontaktierung (E-Mail-Adresse, Telefonnummern samt Vorwahl, Faxnummer)
- Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (wenn nötig und/ oder wenn vorhanden)
- Registereintragungen (Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister) mit zugehöriger Registernummer; Berufskammer (wenn nötig)
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (wenn vorhanden), Steuernummer
- Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Dies bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass es immer einen Button „Impressum" geben muss; die Bezeichnung "Kontakt" ist ebenso ausreichend.
Informationspflicht
Möchten Sie über das Internet etwas verkaufen, müssen Sie ebenfalls verschiedene Regelungen einhalten.
Es besteht Informationspflicht. Gemäß § 312 c I und II BGB hat der Unternehmer/ Verkäufer dem Käufer rechtzeitig vor Vertragsabschluss klar und verständlich über folgendes zu informieren:
- seine Identität: Firma, Name des Vertretungsberechtigten, Handelregisternummer, Anschrift
- wesentliche Merkmale der Ware oder der Dienstleistung
- den Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages (beispielsweise durch Klicken auf den „Abschicken"-Knopf des Formulars, erst nach Auftragsbestätigung) und gegebenenfalls über Vertragslaufzeiten sowie Vorbehaltsklauseln (zum Beispiel über die Lieferung ähnlicher Waren)
- den exakten Preis der Ware oder Dienstleistung, einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile sowie alle zusätzlich anfallenden Liefer- und Versandkosten
- Bestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechtes und die Gültigkeit des Angebotes
Spätestens zur vollständigen Vertragserfüllung muß der Kunde nochmals vollständig (in Textform) informiert werden (= doppelte Informationspflicht).
Hervorhebungspflicht
Nach § 312 c II BGB und § 1 III BGB-InfoV müssen vom Unternehmer folgende Informationen während des Vertragsabschlusse über elektronische Medien deutlich von anderen Informationen hervorgehoben werden:
- Bedingungen und Einzelheiten des Widerrufsrechtes
- Anschrift der Niederlassung für Beanstandungen; ladungsfähige Anschrift des Unternehmers
- Informationen über Kundendienst und die Kündigungsbedingungen
Widerrufsrecht
Gemäß § 312 BGB muss der Unternehmer/ Verkäufer dem Kunden immer ein Widerrufsrecht einräumen, das heißt, der Käufer kann während der Vertragsschließung und -abwicklung jederzeit "grundlos" vom Vertrag zurücktreten. Das Widerrufsrecht des Kunden beträgt 2 Wochen ab der vollständigen Erfüllung der Informationspflicht.
Weitere vom Gesetzgeber geforderte Verpflichtungen
Es gibt noch eine Reihe weiterer gesetzlicher Vorschriften, die beim Verkaufen von Waren und Dienstleistungen über elektronische Medien beachtet werden müssen:
- über alle Schritte, die zum Vertragsabschluss führen
- wie Eingabefehler korrigiert werden können
- über die Speicherung von Kundendaten
- über die für den Vetragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
- über alle Verhaltenskodizies, denen sich der Unternehmer unterwirft (Allgemeine Geschäftsbedingungen, branchenspezifische Label, Verordnungen) und wie der Kunde Zugang zu diesen Kodizies findet
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Prinzipiell sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Unternehmung nicht zwingend erforderlich. Sollten Sie jedoch über Allgemeine Geschäftsbedingungen verfügen, müssen diese in Ihren Internetauftritt "leicht zugänglich" angeboten werden. Sollen AGB in den Kaufvertrag, der mittels Ihres Shops zustandekommen soll, einbezogen werden, muss ein ausdrücklicher Hinweis erfolgen. Die Kenntnisnahme der AGB muss zumutbar sei. Wahrnehmbarkeit, Schriftgröße und Lesbarkeit sind hierbei maßgeblich.