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Das Internetseiten-Redaktions-System
für weitgehend barrierefreie Internetseiten

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 StartseiteBarrierefreiheit » Richtlinien
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Barrierefreiheit - der unbekannte Segen

Die gesetzlichen Richtlinien für barrierefreie Internetseiten

Die Richtlinien beinhalten zwei allgemeine Aufgaben für die Ersteller von Internetseiten, nämlich für geschmeidige Transformation zu sorgen und Inhalte verständlich und navigierbar zu machen. Das bedeutet im Einzelnen für die Inhalte:

[irs_basic] generiert vollautomatisch Internetseiten, die den Prinzipien für geschmeidige Transformation folgen. Das heißt, der Inhalt der Seite wird automatisch an die Größe des jeweiligen Ausgabegerätes angepasst.

Für die Navigation einer Internetseite sollte folgendes beachtet werden:

[irs_basic] stellt Technologien bereit, mit Hilfe derer Sie verständliche Inhalte im Sinne dieser Regel erstellen.

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_Meldungen

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