Barrierefreiheit - der unbekannte Segen
Die gesetzlichen Richtlinien für barrierefreie Internetseiten
Die Richtlinien beinhalten zwei allgemeine Aufgaben für die Ersteller von Internetseiten, nämlich für geschmeidige Transformation zu sorgen und Inhalte verständlich und navigierbar zu machen. Das bedeutet im Einzelnen für die Inhalte:
- Stellen Sie möglichst viele Elemente als Text bereit (einschließlich Text-Äquivalenten): Text kann so dargestellt werden, dass er auf allen Browsergeräten verfügbar und für fast alle Benutzer zugänglich ist.
- Erstellen Sie Dokumente, die funktionieren, auch wenn der Benutzer nicht sehen und/oder hören kann. Stellen Sie Informationen bereit, die auf einem anderen sensorischen Kanal denselben Zweck oder dieselbe Funktion erfüllt wie Audio und Video. Das bedeutet nicht, dass Sie eine aufgezeichnete Audio-Version Ihres gesamten Internetauftrittes bereitstellen müssen. Blinde Benutzer können die Screenreader-Technologie - also ein Vorleseprogramm - verwenden, um die gesamte Textinformation einer Seite darzustellen.
- Erstellen Sie Dokumente, die nicht von einem bestimmten Typ Hardware abhängig sind. Seiten sollten von Benutzern ohne Maus, mit niedrigauflösenden Bildschirmen, Schwarzweiß-Bildschirmen, ohne Bildschirm, allein mit Sprach- oder Textausgabe usw. verwendbar sein.
[irs_basic] generiert vollautomatisch Internetseiten, die den Prinzipien für geschmeidige Transformation folgen. Das heißt, der Inhalt der Seite wird automatisch an die Größe des jeweiligen Ausgabegerätes angepasst.
Für die Navigation einer Internetseite sollte folgendes beachtet werden:
- Entwickler von Inhalten sollten die Inhalte verständlich und navigierbar machen. Das bedeutet nicht nur, die Inhalte klar und einfach zu halten, sondern auch verständliche Mechanismen zur Navigation zwischen und innerhalb der Seiten bereitzustellen. Die Bereitstellung von Navigations-Werkzeugen und Informationen zur Orientierung verbessert die Zugänglichkeit und Verwendbarkeit.
- Nicht alle Benutzer können von visuellen Hilfen wie Imagemaps, proportionalen Scrollbalken, nebeneinander angeordneten Frames oder Grafiken Gebrauch machen, die sehenden Benutzern den Weg weisen. Auch verlieren Benutzer Kontext-Information, wenn sie nur einen Teil einer Seite sehen können, entweder weil sie auf die Seite wortweise (Sprachgenerierung oder Blindenschrift-Display) oder abschnittsweise zugreifen (kleines oder vergrößertes Display).
- Stellen Sie Informationen zur Orientierung der Benutzer beispielsweise durch Kommentare und eine korrekte Beschreibung von Elementen zur Verfügung. Ohne Informationen zur Orientierung sind Benutzer möglicherweise nicht in der Lage, sehr lange Tabellen, Listen, Menüs … zu verstehen.
[irs_basic] stellt Technologien bereit, mit Hilfe derer Sie verständliche Inhalte im Sinne dieser Regel erstellen.